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Die Anschaffung eines Rollstühls oder Trippelstühls ist ein großer Schritt in Richtung mehr Selbstständigkeit und Flexibilität. Jedoch spielt die Finanzierung des medizinischen Hilfsmitteln eine sehr relevante Rolle. Doch glücklicherweise kann man einen Rollstuhl oder Trippelstuhl von der Krankenkassen erstattet bekommen.
Der Anspruch auf Erstattung eines Rollstuhls oder Trippelstuhls durch die Krankenkasse beruht auf dem Recht jedes Menschen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu dürfen – selbstverständlich auch bei eingeschränkter Mobilität.
Das gilt auch für andere Aspekte, wo ein Mensch auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Das Sozialgericht Mannheim hat zum Beispiel entschieden, dass ein Versicherter Anspruch auf Kostenübernahme für einen höhenverstellbaren Therapiestuhl hat, da er ohne dieses Hilfsmittel nicht mehr selbstständig wohnen kann.
Die Entscheidung, ob ein Rollstuhl oder ein Trippelstuhl notwendig ist, wird oft individuell getroffen. Falls Sie grundlegende Fragen dazu haben, ob Sie einen Rollstuhl von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Versicherer zu wenden.
Übrigens: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie nur maximal 10,- Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Um ein Rezept für Kostenübernahme zu bekommen, vereinbaren Sie zuerst einen Termin bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin. Dann wird festgestellt, ob Sie einen Rollstuhl oder Trippelstuhl brauchen und welcher am besten zu Ihnen passt. Letzten Endes wird Ihnen dann bei einer medizinischen Notwendigkeit ein Rezept für einen Rollstuhl ausgestellt.
Anschließend müssen Sie einen geeigneten Händler für Ihren Rollstuhl oder Trippelstuhl suchen. Da manche Krankenkasse feste Vertragspartner haben, sollten Sie sich hier noch einmal bei Ihrerm Versicherer informieren. Sollte Ihre Krankenkasse einen festen Vertragspartner haben, dürfen Sie das medizinische Hilfsmittel ausschließlich dort erwerben. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihnen Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert.
Doch keine Sorge, wenn dieser Vertragspartner keine Produkte von Sowecare führt: Denn Sanitätshäuser können unsere Rollstühle und Trippelstühle direkt bei uns beziehen. Deswegen ist es grundsätzlich möglich, auch bei einem festgelegten Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ein Sowecare Trippelstuhl oder Rollstuhl zu erwerben.
Wenn Ihre Krankenkasse keinen festgelegten Vertragspartner hat, können Sie selbst einen geeigneten Händler suchen.
Die Wahl des richtigen Rollstuhls hängt oft von den Leistungen Ihrer Versicherung ab. Es gibt viele Modelle und Preisklassen. Das bedeutet:
Nachdem Sie einen passenden Rollstuhl gefunden haben, müssen Sie den Kostenvoranschlag des Händlers sowie die ärztliche Verordnung bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung einreichen. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob ein Rollstuhl oder Trippelstuhl benötigt wird und welche Ausstattung dieser haben sollte.
Die weiteren Schritte hängen von der Entscheidung Ihres Versicherers ab. Es wird entschieden, ob ein neuer Rollstuhl gekauft, ein gebrauchtes Modell angeschafft oder ein Rollstuhl geliehen wird.
Grundsätzlich bietet Sowecare alle verschiedenen Möglichkeiten an. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.
Finden Sie jetzt den passenden Rollstuhl, um eine Erstattung durch Ihre Krankenkasse anzufragen.
Um einen Rollstuhl von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, ist es oftmals ausschlaggebend, ob der Stuhl im Hilfsmittelverzeichnis der GKV aufgenommen ist. Dies ist beispielsweise beim Sowecare LeTriple mit Athrodesensitz der Fall.
So ist der Sowecare LeTriple mit Arthrodesensitz im Hilfsmittelverzeichnis unter folgender Nummer zu finden: LeTriple Arthro, Pos.nr. 26.46.02.0014. Doch auch ohne Arthrodesesitz ist eine Erstattung des LeTriple häufig möglich.
Mehrere Krankenkassen kennen unsere LeTriple Wheels und LeRoulé Plus und haben ihnen bereits individuelle Genehmigung erteilt. Für weitere Informationen zur Kostenübernahme Ihres Rollstuhls kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Sollten Sie dabei noch weitere Fragen an uns haben, können Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!
Haben Sie noch Fragen zur Kostenerstattung für einen Rollstuhl oder Trippelstuhls?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.